Vereinsstatuten

 

 

 

 

 

 

 

 

Vereinsstatuten Team Ursli

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Statuten des 06. März 2018


 

 

 

 

 

I.   ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

 

 

 

 

Art. 1       Name und Sitz

 

 

 

Unter dem Namen Team Ursli besteht ein Verein gem. Art. 246 ff. im Sinne des PGR und der vorliegenden Statuten. Sitz des Vereins ist 9490 Vaduz, Liechtenstein. Das Bestehen des Vereins ist unbeschränkt.

 

 

 

Art. 2      Zweck

 

 

 

Aufgabe des Vereins Team Ursli ist es, den Einradsport aktiv und zeitgemäss zu fördern und zu verbreiten. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der

 

Verein Team Ursli setzt sich für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport ein. Er pflegt eine Kultur des respektvollen und transparenten Umgangs mit Mitgliedern, Institutionen und Behörden ein. Der Liechtenstein Sportcodex dient als Richtlinie dazu.

 

 

 

Art. 3 Mitgliedschaften

 

 

 

Der Verein Team Ursli ist Mitglied des Liechtenstein Olympic Committee. Er vertritt in der Region Liechtenstein, Werdenberg und Sarganserland den Einradsport und ist somit in allen diesbezüglichen Fragen der zuständige Ansprechpartner.

 

 

 

MITGLIEDSCHAFT

 

 

 

Art. 4             Aufnahme von Mitgliedern

 

 

 

Interessierte können beim Verein jederzeit ein Beitrittsgesuch als Mitglied stellen.  Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch und damit die Aufnahme in den Verein. Ein Entscheid des Vorstandes, unabhängig ob positiv oder negativ, wird an der nächsten Generalversammlung traktandiert und diese entscheidet endgültig darüber.

 

 

 

Art. 5             Mitgliederkategorien

 

 

 

  1. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

  2. Aktivmitglieder

  3. Passivmitglieder

  4. Ehrenmitglieder

  5. Gönner

 

 

 

  1. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre

 

Kinder ab 6 Jahren können in den Team Ursli Verein eintreten. Sie werden in altersgerechten Kategorien und Gruppen betreut und trainiert. Bis zum vollendeten 16. Altersjahr haben sie kein Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung.

 

 

 

  1. Aktivmitglieder

 

Unter diese Kategorie fallen alle Mitglieder ab dem 16. Altersjahr, welche aktiv an Trainings, Conventions und Wettkämpfen teilnehmen.

 

 

 

  1. Passivmitglieder

 

Passivmitglieder bezahlen den reduzierten Mitgliederbeitrag und nehmen nicht aktiv an Trainings und Wettkämpfen teil. Sie haben das volle Stimm- und Wahlrecht.

 

 

 

  1. Ehrenmitglieder

 

Ehrenmitglieder sind natürliche Personen mit ausserordentlichen Verdiensten für den

 

Verein. Sie geniessen alle Rechte und Pflichten eines Aktivmitglieds. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag. Sie werden vom Vorstand der Generalversammlung zu Ernennung vorgeschlagen. Stimm- und Wahlrecht?

 

 

 

  1. Gönner

 

Gönner sind natürliche und juristische Personen, welche am Vereinsleben nicht aktiv teilnehmen. Sie zahlen einen Gönnerbeitrag zur Unterstützung. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.

 

Art. 6      Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

 

 

Die Mitglieder der Kategorien a) und b) können an sämtlichen Trainings und Wettkämpfen, Ausbildungen und anderen Anlässen teilnehmen. Sie haben das Recht auf umfassende Information betreffend sämtliche Vereinsaktivitäten. Die Kategorie b) ist Wahl- und Stimmberechtigt. Die Kategorien c) bis e) nehmen nicht aktiv am Vereinsleben teil. Sie haben das Recht auf umfassende Information betreffend sämtliche Vereinsaktivitäten. Sie haben kein Wahl- und Stimmrecht.

 

 

 

Sämtliche Mitglieder mit Ausnahme der Kategorie d) und e) sind verpflichtet den von der Generalversammlung beschlossenen Mitgliederbeitrag fristgerecht einzubezahlen. Zudem verpflichten sich sämtliche Mitglieder den Liechtenstein Sportcodex einzuhalten.

 

 

 

Art. 7      Austritt oder Ausschluss

 

 

 

Die Mitgliedschaft im Verein Team Ursli erlischt durch Auflösung, Austritt oder Ausschluss.

 

Der Austritt aus dem Verein Team Ursli ist jederzeit mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand möglich. Der volle Mitgliederbeitrag für das laufende Vereinsjahr ist geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet, auch nicht pro rata temporis.

 

 

 

Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Verein in irgendeiner Weise Schaden zufügen, können durch den Vorstand (einstimmiger Beschluss) ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Entscheid innert 30 Tagen schriftlich rekurrieren und einen Beschluss der Generalversammlung verlangen. Diese entscheidet endgültig.

 

 

 

 


 

 

II.     ORGANE

 

 

 

Art. 9      Organe

 

 

 

Die Organe des Verein Team Ursli sind:

 

 

 

  1. Generalversammlung

  2. Vorstand

  3. Rechnungsrevisoren

  4. Technische Kommission (Ausschuss ….)

 

 

 

 

 

a)      Generalversammlung (GV)

 

Die ordentliche Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins Team Ursli. Sie wird alljährlich spätestens im dritten Quartal des Jahres durchgeführt. Sie wird  durch den Vereinsvorstand einberufen. Die Mitglieder werden mind. 30 Tage vor der Versammlung mit Bekanntgabe der Traktanden schriftlich eingeladen.

 

 

 

Die ausserordentliche Generalversammlung kann  von  der Generalversammlung selber, vom Vorstand oder von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder durch schriftliche Aufforderung verlangt werden. Sie muss mind. 14 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden und Anträge einberufen werden.

 

 

 

Die Generalversammlung wird in jedem Fall vom Präsidenten / von der Präsidentin geleitet. Bei Abwesenheit muss der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin oder ein anderes Vorstandsmitglied die Versammlung leiten.

 

 

 

Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung:

 

 

 

      • Genehmigung des Protokolls der letztjährigen Generalversammlung

      • Genehmigung des Jahresberichts

      • Genehmigung der Jahresrechnung nach Kenntnisnahme des Revisorenberichts

      • Entlastung des Vorstands und der Revisoren

      • Genehmigung des Tätigkeitsprogrammes inkl. Jahresbudget

      • Festsetzung der Mitgliederbeiträge

      • Genehmigung der Statutenänderungen

      • Wahl des Präsidenten/der Präsidentin

      • Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder

      • Wahl der Revisoren

      • Beratung und Beschlussfassung über Anträge sowie sämtliche

 

 

 

Anträge

 

Anträge zuhanden der Generalversammlung sind spätestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen. Die Generalversammlung ist zu Beginn über rechtzeitig und nicht rechtzeitig eingegangene Anträge von Mitgliedern zu informieren.

 

 

 

 

 

Beschlussfähigkeit

 

Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn wenigstens 60% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten sind.

 

 

 

Die Versammlung beschliesst mit dem einfachen  Mehr  der  gültig abgegebenen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gilt bei Sachgeschäften der Antrag als abgelehnt. Bei  Wahlen gilt das absolute Mehr. Ist ein zweiter Wahl-gang erforderlich, gilt das relative Mehr. Jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Die statutenkonform einberufene Generalversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.

 

 

 

b)      Vorstand

 

 

 

Art. 10     Zusammensetzung des Vorstandes

 

Der Vorstand ist das Führungsorgan des Verein Team Ursli und setzt sich aus 3 bis 7 Mitgliedern zusammen, welche von der GV gewählt werden. Das sind:

 

  • Präsident

  • Aktuar

  • Kassier

  • Marketing

  • Beisitzer

 

 

 

Das Ausüben der obigen Funktionen in Personalunion ist nicht gestattet. Der Vereinspräsident soll, wenn möglich, den Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein haben. Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selber.

 

 

 

Art. 10.1     Aufgaben

 

Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen:

 

  • Strategische und operative Führung des Verbandes gemäss Statuten

  • Vertretung des Verein Team Ursli nach Aussen

  • Ausführung der Beschlüsse der GV

  • Planung der mittel- und langfristigen Vereinsentwicklung und Vereinsaktivitäten

  • Erarbeitung des entsprechenden Jahresprogrammes

  • Planung und Kontrolle der Finanzen und Einhaltung des Budgets

  • Information der Mitglieder

  • Einberufung der GV und Festsetzung der Traktanden

  • Überwachung und Einhaltung der Statuen

  • Einhaltung des Liechtenstein Sportcodex

  • Entscheid, ob der Verein im Handelsregister eingetragen werden soll

  • darüber hinaus alle Befugnisse und Pflichten, die nicht einem anderen Organ übertragen oder vorbehalten sind

 

 

 

Über alle Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen.

 

 

 

Art. 10.2     Amtsdauer, Wiederwahl

 

Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt jeweils 2 Jahre.

 

 

 

Art. 10.3     Rücktritt

 

Allfällige Rücktritte sind möglichst sechs Monate vor der Generalversammlung dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Aus wichtigen Gründen kann ein Vorstandsmitglied aber jederzeit demissionieren.

 

 

 

Art. 10.4     Beschlussfähigkeit des Vorstandes

 

Der Vorstand tagt auf Einladung des Präsidenten, wobei jeweils im Voraus Traktanden zugestellt werden müssen. Von dieser Pflicht darf nur abgesehen werden, wenn alle Vorstandsmitglieder anwesend oder vertreten sind und alle mit den ad-hoc Traktanden einverstanden sind.

 

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder  anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit getroffen, wobei der Präsident den Stichentscheid hat, sofern ohne diesen Stichentscheid dem Antrag weder zugestimmt noch dieser abgelehnt wäre.

 

Stellvertretung ist ausgeschlossen.

 

 

 

Art. 10.5     Zeichnungsberechtigung

 

Der Vorstand bezeichnet die für den Verein Team Ursli zeichnungsberechtigten Personen und bestimmt die Art ihrer Zeichnungsberechtigung.

 

 

 

Art. 10.6     Jahresrechnung

 

Die Jahresrechnung wird jeweils auf Ende des Kalenderjahres/Geschäftsjahres abgeschlossen.

 

 

 

d)    Rechnungsrevisoren

 

 

 

Art. 11      Die Rechnungsrevisoren

 

 

 

Die Generalversammlung wählt zwei oder mehr Rechnungsrevisoren für eine Amtszeit von  je 3 Jahren. Diese haben die Buchhaltung und Jahresrechnung zu prüfen und darüber der   GV Bericht und Antrag über deren Genehmigung und Entlastung des Vorstandes, zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

III.    FINANZIELLES

 

 

 

Art. 12 Art der Einnahmen

 

Die Einnahmen des Verein Team Ursli sind insbesondere folgende:

 

 

 

  1. Mitgliederbeiträge

  2. Beiträge von öffentlichen und privaten Institutionen

  3. Gewinne aus Veranstaltungen

  4. Spenden

  5. Sponsoring

 

 

 

 

 

Art. 13.1     Mitgliederbeiträge

 

Die Mitgliederbeiträge werden von der Generalversammlung für jeweils zwei Jahre festgelegt. Die Mitgliederbeiträge verstehen sich als Jahresbeitrag für das laufende Vereinsjahr, unabhängig vom Ein- oder Austritt des Mitglieds. Es gibt keine Mitgliederbeiträge pro rata. Die Beiträge sind innert Monatsfrist nach der GV zu bezahlen.

 

 

 

Art. 13.2 Ausgaben-Kompetenz des Vorstandes (Finanzreglement)

 

 

 

Über nicht budgetierte Ausgaben von jährlich mehr als 2‘000 Franken beschliesst die Generalversammlung. Andere Ausgaben fallen in die Kompetenz des Vorstandes. Dieser hat hierzu ein Finanzreglement zu erstellen.

 

 

 

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

 

 

 

 

Art. 14    Haftung

 

 

 

Der Verein Team Ursli unterhält eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Für die Folgen von Unfall oder Krankheit haben die Mitglieder selbst für genügenden Versicherungsschutz zu sorgen.

 

 

 

Art. 15 Auflösung

 

 

 

Die Auflösung des Verein Team Ursli bedarf einer 2/3-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder. Wird die Auflösung des Verein Team Ursli beschlossen, ist ein genaues Verzeichnis über das noch vorhandene Vereinsvermögen und das Inventar zu erstellen. Es ist dem Liechtenstein Olympic Committee zur Verwahrung zu übergeben. Allfällige noch vorhandene Vermögenswerte und das Inventar sollen dann einem sich neu bildenden oder eventl. schon vorhandenen Einradverein, der die gleichen Ziele, wie der Verein Team Ursli verfolgt, zugewendet werden.

 

 

 

Art. 16 Statutengenehmigung

 

 

 

Diese Statuten sind durch die Gründungsversammlung vom 6. März genehmigt worden. (Sie ersetzen Sie treten am sofort in Kraft.

 

 

 

Vaduz, 6. März 2018

 

 

 

 

 

Präsident/In                                                    Vizepräsident/in

 

 

 

 

 

 

 

Markus Büchel                                                         Doris Engler