Vereinsstatuten Team Ursli
Unter dem Namen Team Ursli besteht ein Verein gem. Art. 246 ff. im Sinne des PGR und der vorliegenden Statuten. Sitz des Vereins ist 9490 Vaduz, Liechtenstein. Das Bestehen des Vereins ist unbeschränkt.
Aufgabe des Vereins Team Ursli ist es, den Einradsport aktiv und zeitgemäss zu fördern und zu verbreiten. Er ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der
Verein Team Ursli setzt sich für einen gesunden, respektvollen und fairen Sport ein. Er pflegt eine Kultur des respektvollen und transparenten Umgangs mit Mitgliedern, Institutionen und Behörden ein. Der Liechtenstein Sportcodex dient als Richtlinie dazu.
Der Verein Team Ursli ist Mitglied des Liechtenstein Olympic Committee. Er vertritt in der Region Liechtenstein, Werdenberg und Sarganserland den Einradsport und ist somit in allen diesbezüglichen Fragen der zuständige Ansprechpartner.
MITGLIEDSCHAFT
Interessierte können beim Verein jederzeit ein Beitrittsgesuch als Mitglied stellen. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr benötigen die schriftliche Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters. Der Vorstand entscheidet über das Beitrittsgesuch und damit die Aufnahme in den Verein. Ein Entscheid des Vorstandes, unabhängig ob positiv oder negativ, wird an der nächsten Generalversammlung traktandiert und diese entscheidet endgültig darüber.
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
Aktivmitglieder
Passivmitglieder
Ehrenmitglieder
Gönner
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre
Kinder ab 6 Jahren können in den Team Ursli Verein eintreten. Sie werden in altersgerechten Kategorien und Gruppen betreut und trainiert. Bis zum vollendeten 16. Altersjahr haben sie kein Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung.
Aktivmitglieder
Unter diese Kategorie fallen alle Mitglieder ab dem 16. Altersjahr, welche aktiv an Trainings, Conventions und Wettkämpfen teilnehmen.
Passivmitglieder
Passivmitglieder bezahlen den reduzierten Mitgliederbeitrag und nehmen nicht aktiv an Trainings und Wettkämpfen teil. Sie haben das volle Stimm- und Wahlrecht.
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind natürliche Personen mit ausserordentlichen Verdiensten für den
Verein. Sie geniessen alle Rechte und Pflichten eines Aktivmitglieds. Sie bezahlen keinen Mitgliederbeitrag. Sie werden vom Vorstand der Generalversammlung zu Ernennung vorgeschlagen. Stimm- und Wahlrecht?
Gönner
Gönner sind natürliche und juristische Personen, welche am Vereinsleben nicht aktiv teilnehmen. Sie zahlen einen Gönnerbeitrag zur Unterstützung. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.
Die Mitglieder der Kategorien a) und b) können an sämtlichen Trainings und Wettkämpfen, Ausbildungen und anderen Anlässen teilnehmen. Sie haben das Recht auf umfassende Information betreffend sämtliche Vereinsaktivitäten. Die Kategorie b) ist Wahl- und Stimmberechtigt. Die Kategorien c) bis e) nehmen nicht aktiv am Vereinsleben teil. Sie haben das Recht auf umfassende Information betreffend sämtliche Vereinsaktivitäten. Sie haben kein Wahl- und Stimmrecht.
Sämtliche Mitglieder mit Ausnahme der Kategorie d) und e) sind verpflichtet den von der Generalversammlung beschlossenen Mitgliederbeitrag fristgerecht einzubezahlen. Zudem verpflichten sich sämtliche Mitglieder den Liechtenstein Sportcodex einzuhalten.
Die Mitgliedschaft im Verein Team Ursli erlischt durch Auflösung, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt aus dem Verein Team Ursli ist jederzeit mit schriftlicher Erklärung an den Vorstand möglich. Der volle Mitgliederbeitrag für das laufende Vereinsjahr ist geschuldet bzw. wird nicht zurückerstattet, auch nicht pro rata temporis.
Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Verein in irgendeiner Weise Schaden zufügen, können durch den Vorstand (einstimmiger Beschluss) ausgeschlossen werden. Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Entscheid innert 30 Tagen schriftlich rekurrieren und einen Beschluss der Generalversammlung verlangen. Diese entscheidet endgültig.
Die Organe des Verein Team Ursli sind:
Generalversammlung
Vorstand
Rechnungsrevisoren
Technische Kommission (Ausschuss ….)
Die ordentliche Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins Team Ursli. Sie wird alljährlich spätestens im dritten Quartal des Jahres durchgeführt. Sie wird durch den Vereinsvorstand einberufen. Die Mitglieder werden mind. 30 Tage vor der Versammlung mit Bekanntgabe der Traktanden schriftlich eingeladen.
Die ausserordentliche Generalversammlung kann von der Generalversammlung selber, vom Vorstand oder von einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder durch schriftliche Aufforderung verlangt werden. Sie muss mind. 14 Tage im Voraus unter Angabe der Traktanden und Anträge einberufen werden.
Die Generalversammlung wird in jedem Fall vom Präsidenten / von der Präsidentin geleitet. Bei Abwesenheit muss der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin oder ein anderes Vorstandsmitglied die Versammlung leiten.
Aufgaben und Kompetenzen der Generalversammlung:
Genehmigung des Protokolls der letztjährigen Generalversammlung
Genehmigung des Jahresberichts
Genehmigung der Jahresrechnung nach Kenntnisnahme des Revisorenberichts
Entlastung des Vorstands und der Revisoren
Genehmigung des Tätigkeitsprogrammes inkl. Jahresbudget
Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Genehmigung der Statutenänderungen
Wahl des Präsidenten/der Präsidentin
Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
Wahl der Revisoren
Beratung und Beschlussfassung über Anträge sowie sämtliche
Anträge
Anträge zuhanden der Generalversammlung sind spätestens 20 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen. Die Generalversammlung ist zu Beginn über rechtzeitig und nicht rechtzeitig eingegangene Anträge von Mitgliedern zu informieren.
Beschlussfähigkeit
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn wenigstens 60% der stimmberechtigten Mitglieder anwesend oder vertreten sind.
Die Versammlung beschliesst mit dem einfachen Mehr der gültig abgegebenen Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit gilt bei Sachgeschäften der Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen gilt das absolute Mehr. Ist ein zweiter Wahl-gang erforderlich, gilt das relative Mehr. Jedes anwesende, stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Die statutenkonform einberufene Generalversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig.
Der Vorstand ist das Führungsorgan des Verein Team Ursli und setzt sich aus 3 bis 7 Mitgliedern zusammen, welche von der GV gewählt werden. Das sind:
Präsident
Aktuar
Kassier
Marketing
Beisitzer
Das Ausüben der obigen Funktionen in Personalunion ist nicht gestattet. Der Vereinspräsident soll, wenn möglich, den Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein haben. Mit Ausnahme des Präsidiums konstituiert sich der Vorstand selber.
Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen:
Strategische und operative Führung des Verbandes gemäss Statuten
Vertretung des Verein Team Ursli nach Aussen
Ausführung der Beschlüsse der GV
Planung der mittel- und langfristigen Vereinsentwicklung und Vereinsaktivitäten
Erarbeitung des entsprechenden Jahresprogrammes
Planung und Kontrolle der Finanzen und Einhaltung des Budgets
Information der Mitglieder
Einberufung der GV und Festsetzung der Traktanden
Überwachung und Einhaltung der Statuen
Einhaltung des Liechtenstein Sportcodex
Entscheid, ob der Verein im Handelsregister eingetragen werden soll
darüber hinaus alle Befugnisse und Pflichten, die nicht einem anderen Organ übertragen oder vorbehalten sind
Über alle Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen.
Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt jeweils 2 Jahre.
Allfällige Rücktritte sind möglichst sechs Monate vor der Generalversammlung dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Aus wichtigen Gründen kann ein Vorstandsmitglied aber jederzeit demissionieren.
Der Vorstand tagt auf Einladung des Präsidenten, wobei jeweils im Voraus Traktanden zugestellt werden müssen. Von dieser Pflicht darf nur abgesehen werden, wenn alle Vorstandsmitglieder anwesend oder vertreten sind und alle mit den ad-hoc Traktanden einverstanden sind.
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit getroffen, wobei der Präsident den Stichentscheid hat, sofern ohne diesen Stichentscheid dem Antrag weder zugestimmt noch dieser abgelehnt wäre.
Stellvertretung ist ausgeschlossen.
Der Vorstand bezeichnet die für den Verein Team Ursli zeichnungsberechtigten Personen und bestimmt die Art ihrer Zeichnungsberechtigung.
Die Jahresrechnung wird jeweils auf Ende des Kalenderjahres/Geschäftsjahres abgeschlossen.
Die Generalversammlung wählt zwei oder mehr Rechnungsrevisoren für eine Amtszeit von je 3 Jahren. Diese haben die Buchhaltung und Jahresrechnung zu prüfen und darüber der GV Bericht und Antrag über deren Genehmigung und Entlastung des Vorstandes, zu stellen.
Die Einnahmen des Verein Team Ursli sind insbesondere folgende:
Mitgliederbeiträge
Beiträge von öffentlichen und privaten Institutionen
Gewinne aus Veranstaltungen
Spenden
Sponsoring
Die Mitgliederbeiträge werden von der Generalversammlung für jeweils zwei Jahre festgelegt. Die Mitgliederbeiträge verstehen sich als Jahresbeitrag für das laufende Vereinsjahr, unabhängig vom Ein- oder Austritt des Mitglieds. Es gibt keine Mitgliederbeiträge pro rata. Die Beiträge sind innert Monatsfrist nach der GV zu bezahlen.
Über nicht budgetierte Ausgaben von jährlich mehr als 2‘000 Franken beschliesst die Generalversammlung. Andere Ausgaben fallen in die Kompetenz des Vorstandes. Dieser hat hierzu ein Finanzreglement zu erstellen.
Der Verein Team Ursli unterhält eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Für die Folgen von Unfall oder Krankheit haben die Mitglieder selbst für genügenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Die Auflösung des Verein Team Ursli bedarf einer 2/3-Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder. Wird die Auflösung des Verein Team Ursli beschlossen, ist ein genaues Verzeichnis über das noch vorhandene Vereinsvermögen und das Inventar zu erstellen. Es ist dem Liechtenstein Olympic Committee zur Verwahrung zu übergeben. Allfällige noch vorhandene Vermögenswerte und das Inventar sollen dann einem sich neu bildenden oder eventl. schon vorhandenen Einradverein, der die gleichen Ziele, wie der Verein Team Ursli verfolgt, zugewendet werden.
Diese Statuten sind durch die Gründungsversammlung vom 6. März genehmigt worden. (Sie ersetzen Sie treten am sofort in Kraft.
Vaduz, 6. März 2018
Präsident/In Vizepräsident/in
Markus Büchel Doris Engler